Service & Technik #MoveForward

Mehrwertsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Wenn Sie Ausgaben in einem oder mehreren EU-Ländern haben, hilft Eurotax Ihnen bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Eurotax ist der ideale Dienstleister in Europa, um Ihre ausländische Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, wenn Sie in diesen Ländern keine steuerpflichtigen Tätigkeiten ausüben. Dank seines Know-hows, seines Netzwerks und seines IT-Systems bietet Ihnen Eurotax eine 100-prozentige Erfolgsquote nach Überprüfung Ihrer Unterlagen zu reduzierten Kosten.

Sie haben sicherlich ausländische Mehrwertsteuer bezahlt wenn Sie

  • nach Frankreich oder Europa importieren 
  • an Kongressen, Messen oder Ausstellungen teilgenommen haben und Mehrwertsteuer auf bestimmte Dienstleistungen bezahlt haben
  • Rechnungen für berufliche Ausgaben im Ausland bezahlt haben (Hotels, Restaurants, Mietwagen….) 
  • ein Transportunternehmen sind und im Ausland Diesel und Maut bezahlen 

Eurotax ist DIE Lösung, um diese Mehrwertsteuer sehr schnell und zum besten Preis zurückzuerhalten, dank unseres Know-hows und der Erfahrung aus zehntausenden von Anträgen, die in Europa gestellt wurden.

Recuperación IVA Extranjero

Was Eurotax bietet, um sicherzustellen, dass Sie immer gesetzeskonform sind

Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer müssen für die in der EU ansässigen Unternehmen bis spätestens zum 30. September des Folgejahres  gestellt werden und zwar in elektronischer Form  (8. Richtlinie). Für außerhalb der EU ansässige Unternehmen muss der Antrag bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres in Papierform (13. Richtlinie) eingereicht werden.

Der Vergütungszeitraum beträgt in der Regel mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate, höchstens jedoch ein Kalenderjahr. Der Vergütungszeitraum kann dennoch weniger als drei Monate betragen, wenn er dem Saldo eines Kalenderjahres entspricht.

Welche Rechte haben Sie bei der Erstattung ausländischer Umsatzsteuer?

In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2008/9/EG hat Eurotax Zugang zu allen europäischen Portalen, unabhängig von Ihrem Niederlassungsland in der EU (außer Griechenland), um als Ihr Bevollmächtigter zu arbeiten, und MwSt.-Rückerstattungsanträge in allen 28 EU-Ländern, sowie in Großbritannien, der Schweiz, Norwegen und Serbien einzureichen.

Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, können auch in bestimmten Ländern mit Eurotax die Mehrwertsteuer gemäß der 13. Richtlinie zurückfordern. Dies sind Frankreich, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Slowenien und, je nach Gegenseitigkeit, auch andere Länder. Eurotax verfügt über die notwendigen Genehmigungen, um diese Ansprüche in all diesen Ländern für Sie geltend zu machen.

Wenn Sie sich für Eurotax entscheiden, profitieren Sie von:

Unserem Fachwissen

Als seit mehr als 35 Jahren akkreditierter Steuervertreter unterstützt Eurotax französische und ausländische Unternehmen bei ihren Meldepflichten in Frankreich und in Europa. Mit einem großen Kundenportfolio und mehreren Wirtschaftsprüfern als Partner, profitiert Eurotax von der Expertise bei der Mehrwertsteuerrückerstattung in den 28 EU-Ländern.

Einem breiten Netzwerk:

Eurotax ist in mehreren europäischen Ländern vertreten und profitiert von einem breiten Netzwerk, dank dem Sie sich für alle ihre Verfahren an einen einzigen Partner, der Ihre Sprache spricht, wenden werden können.

Einer Kundengarantie: 

Eurotax verpflichtet sich, den Kundenprozess so schnell wie möglich abzuschließen, damit Sie Ihre Mehrwertsteuer zurückerhalten können.

Previous slide
Next slide