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Mehrwertsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern

Besondere Zollregelungen

SIND SIE EIN IN FRANKREICH NIEDERGELASSENES UNTERNEHMEN, DAS IMPORTIERT, EXPORTIERT UND SEINE ABLÄUFE OPTIMIEREN MUSS?

Entdecken Sie unsere Dienstleistungen für die Durchführung von Sonderzollverfahren.

Die Aktive Verbesserung

Die Waren werden aus einem Land außerhalb der EU nach Frankreich gebracht, um diese Veredelungsvorgängen zu unterziehen,entweder Verarbeitungs-  Bearbeitungsvorgänge oder Reparaturen, die ihren ursprünglichen Zustand verändern werden. Diese Regelungen ermöglichen es, die Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer auszusetzen, die normalerweise fällig sind, wenn Waren aus Drittländern in das Gebiet der Gemeinschaft gebracht werden.

Am Ende der durchgeführten Veredelungsarbeiten werden die Waren entweder wieder ausgeführt (in Frankreich wird dann kein Zoll oder keine Einfuhrumsatzsteuer geschuldet) oder in den zollrechtlich freien Verkehr überführt und somit nach Frankreich eingeführt (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll werden somit für das gesamte Endprodukt geschuldet (dies wird als Veredelungsprodukt bezeichnet).

Beispiel: Ein Luxus-Juwelier importiert Edelsteine, um sie in Frankreich auf Goldringe zu montieren. Das so hergestellte Schmuckstück ist für den Exportmarkt bestimmt.

Wenn Sie Komponenten oder Rohmaterialien aus Nicht-EU-Ländern nach Frankreich importieren, um sie in Frankreich zu verarbeiten, und das fertige Produkt ganz (oder teilweise)  für den Export bestimmt ist, warten Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns, um substanielle Gewinne zu erzielen.

 

Die Passive Verbesserung

Die Waren werden aus Frankreich in ein Drittland ausgeführt, um diese Veredelungsvorgängen zu unterziehen,entweder Verarbeitungs-  Bearbeitungsvorgänge oder Reparaturen, die ihren ursprünglichen Zustand verändern werden.Wenn die verarbeiteten Produkte nach Frankreich zurückgeschickt und somit wieder importiert werden, ermöglicht dieses System, die Einfuhrumsatzsteuer und Einfuhrzölle nur auf den   außerhalb der EU hinzugefügten Wert zu erheben.

Beispiel: In der Bekleidungsbranche versendet ein Unternehmen Stoffe zur Verarbeitung in Länder außerhalb der Europäischen Union. Das so hergestellte Kleidungsstück wird nach Frankreich zurückimportiert.

Wenn Sie in einem Drittland Umwandlungs-, Produktions- oder Reparaturarbeiten an Rohstoffen / Komponenten durchführen lassen, die Sie dorthin exportieren, bevor die fertige Ware nach Frankreich zurückgeführt wird, zögern Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns, um von substanziellen Zollersparnissen zu profitieren.

 

Das Zolllager

Die Waren werden einfach in demselben Zustand gehalten, ohne benutzt oder verändert zu werden, bis sie einer anderen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden. Nur bestimmte einfache, so genannte „übliche“ Manipulationen sind erlaubt.
Dieses System ermöglicht es, Bargeld zu gewinnen und bei der Einfuhr eines Containers die Zahlung von Zöllen und Steuern auf den gesamten Bestand auszusetzen. Zölle und Steuern werden beim Verlassen des Lagers und somit beim Verkauf der Waren (von denen ein Teil auch für den Export bestimmt sein kann) entrichtet.
Beispiel: Ein E-Commerce-Unternehmen importiert einen Container mit 10.000 Hightech-Artikeln nach Frankreich. Sein Markt fällt zu 60 % auf die Gemeinschaft und zu 40 % auf den Export. Anstatt die Zölle und Steuern auf die 10.000 Stück bei der Einfuhr zu zahlen, werden sie nur bei jedem Versand UND je nach Bestimmungsort bezahlt (für die zur Ausfuhr bestimmten Stücke werden keine Zölle und Steuern fällig, sie wurden ausgesetzt).
Eurotax unterstützt Sie beim Aufbau Ihres Zolllagers in Frankreich.
Der Eurotax-Experte für Zollverfahren- hilft Ihnen bei der Optimierung Ihrer Ströme und ermöglicht Ihnen, Zeit und Geld zu sparen. Zögern Sie nicht, sich an unser Team zu wenden, das Ihnen die besten Lösungen entsprechend Ihrer Handelstätigkeit vorschlagen wird.