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Mehrwertsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern

Digital Services Tax - Steuervertretung

Eurotax unterstützt Sie als Fiskalvertreter bei Ihren Deklarationspflichten in Bezug auf die Steuer für digitale Dienstleistungen

Diese Steuer lehnt sich weitgehend an den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem für digitale Dienstleistungen an, die auf Einnahmen aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen anwendbar ist und derzeit verhandelt wird. 

Ziel dieser "GAFA-Steuer"

Erklärtes Ziel von Bercy ist es, Unternehmen einzubeziehen, die einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus der Teilnahme von Internetnutzern mit Sitz auf nationalem Territorium erzielen.

Bis zu einer Höhe von 3% sind also die Einnahmen aus Werbezieldiensten besteuert, die auf Daten basieren, die von Internetnutzern gesammelt wurden, insbesondere über:

  • Suchmaschinen und soziale Netzwerke,
  • Dienste zur Verbindung von Internet-Nutzern, insbesondere Marktplätze.

Diese Dienste werden im Verhältnis zum Anteil der Internetnutzeraktivitäten besteuert, die von Frankreich aus durchgeführt werden.
E-Commerce und die Bereitstellung einer digitalen Schnittstelle als solche sind davon nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Kommunikationsdienste, Zahlungsdienste und regulierte Finanzdienstleistungen. Betroffen sind nur Dienstleistungen mit einem großen Publikum und einem erheblichen Einkommen.

Es sind also zwei kumulative Schwellenwerte vorgesehen:

  • 750 Millionen Euro aus weltweit steuerpflichtigen digitalen Diensten und
  • 25 Millionen Euro aus steuerpflichtigen digitalen Dienste in Frankreich.

Die steuerpflichtige Basis

Die 3% werden auf das Produkt angewendet zwischen:

[Betrag der „französischen“ Einnahmen aus diesen digitalen Diensten] X
[„Französischer“ Umsatz / weltweiter Umsatz]

Berichterstattungs- und Zahlungsbedingungen

Diese variieren je nachdem, ob das Unternehmen in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Solange das Unternehmen jedoch im Ausland und außerhalb der EU ansässig ist, ist es verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu bestellen.

EUROTAX steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihren Berichtspflichten in Bezug auf TSN / DST zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: