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Mehrwertsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern

Quellensteuer

Sind Sie ein im Ausland ansässiges Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich? Eurotax unterstützt Sie bei der Abwicklung der Quellenbesteuerung

Eurotax ist die Referenz für die Fiskalvertretung ausländischer Unternehmen (außerhalb der EU) mit quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern in Frankreich. Eurotax bietet diesen Service bereits vielen Unternehmen an, dank der Qualität seiner Dienstleistungen und seiner wettbewerbsfähigen Preise.

Was Eurotax Ihnen anbietet, um konform zu gehen:

Die Einrichtung einer Steuervertretung durch einen von der Steuerverwaltung akkreditierten Fachmann, was der Fall für  Eurotax  ist.

Die Überprüfung der möglichen Auswirkungen der PAS-Steuervertretung auf andere Steuern (Mehrwertsteuer, Glücksspiel- und Wettabgaben, Sicherheitsaktivitäten usw.) ;

Bereitstellung der SEPA-Bankverbindung für einen Lastschrifteinzug (unter Vorbehalt)

Eurotax unterstützt Sie bei der Verwaltung der Zahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge an die verschiedenen Organisationen

Was ist Quellensteuer?

Die Quellensteuer ( =Lohnsteuer) ist eine Steuer, die (monatlich) vom steuerpflichtigen Gehalt des Mitarbeiters abgezogen wird. Sie ist vom Arbeitgeber innerhalb einer vorgegebenen Frist direkt an die Verwaltung zu zahlen. Sie ist seit dem 1. Januar 2019 gültig.

Die staatliche Stelle, an die Quellesteur zu zahlen ist, heißt DGFiP (Generaldirektion für öffentliche Finanzen)

Der Arbeitgeber muss den von der DGFiP festgelegten Satz einhalten. Diese wird dem Arbeitgeber elektronisch zugesandt.

Was sind Ihre Verpflichtungen?

Dazu müssen Sie über ein SEPA-B2B-Konto verfügen, das es der französischen Steuerverwaltung (AFF) erlaubt, Abbuchungen vorzunehmen.

Wenn Ihr Unternehmen jedoch nicht in der EU ansässig ist, kann es erforderlich sein, dass Sie einen von der AFF akkreditierten Steuervertreter bestellen müssen.

Ein in der EU ansässiges Unternehmen ist nicht an diese Verpflichtung gebunden, muss aber über ein SEPA-B2B-Konto verfügen, das es dem AFF ermöglicht, die fälligen Beträge einzuziehen.

Für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, gilt diese grundsätzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters in Frankreich seit dem Inkrafttreten der Quellensteuer, d.h. seit dem 1. Januar 2019, wie in Artikel 1671 des CGI dargelegt. 

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit Sanktionen gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Steuergesetzbuchs geahndet: Artikel 87-0 des CGI und Artikel 1759-0 A neu des CGI.  

Einige Unternehmen sind jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen. Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist optional. Dies betrifft Unternehmen mit Sitz in : 

– In einem anderern EU-Mitgliedsstaat; 

– In einem Staat, der ein Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie zwei bilaterale Abkommen mit Frankreich unterzeichnet hat: eines über die Amtshilfe bei der Betrugsbekämpfung und ein weiteres über die gegenseitige Unterstützung bei der Steuererhebung. 

Die Fiskalvertretung  für die Quellenbesteuerung muss  bereits eingerichtet und von der Finanzdirektion für Nichtansässige (DINR) validiert werden, noch bevor die erste “ DSN – Erklärung“ ( d.h. elektronische Übermittlung aller Daten des Arbeitnehmers an die jeweiligen amtlichen Stellen) übermittelt wird.

Beispiele für betroffene Mitarbeiter  Mitglieder des Verwaltungsausschusses oder die für die Entwicklung des französischen Marktes verantwortlichen Mitarbeiter, deren Wohnsitz in Frankreich ist und die bei einem Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland angestellt sind…

Was ist mit BREXIT?

Infolge des BREXIT sind Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich und Nordirland nicht verpflichtet, einen Fiskalvertreter in Frankreich für Quellensteuerzwecke zu bestellen. Sie sind jedoch verpflichtet, über ein SEPA-B2B-Konto zu verfügen, das es ermöglicht die Quellensteuer direkt an die zuständigen Behörden abzuführen.

Wenn Sie sich für Eurotax entscheiden, profitieren Sie von:

Einem Sachverstand
Als seit mehr als 35 Jahren akkreditierter Steuervertreter unterstützt Eurotax französische und ausländische Unternehmen bei ihren Meldepflichten in Frankreich und in Europa. Dank einem großen Kundenportfolio und der Partnerschaft mit mehreren Wirtschaftsprüfern wie Exponens profitiert Eurotax von der Expertise bei der Verwaltung der Quellensteuer auf das Einkommen von Arbeitnehmern in Frankreich.
Einem breiten Netzwerk
Eurotax ist in mehreren europäischen Ländern mit einem Netzwerk von Partnern vertreten, so dass Sie sich für alle Ihre Verfahren an einen einzigen Partner, der Ihre Sprache spricht, wenden können.
Einer Kundengarantie

Eurotax verpflichtet sich dazu, den Kundenprozess so schnell wie möglich abzuschließen, damit Ihre Mitarbeiter von der Einführung der Quellensteuer profitieren können

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