Mehrwertsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern

Steuervertreter / Steuerbevollmächtigter

Sind Sie ein ausländisches Unternehmen, das steuerpflichtige Transaktionen in der EU durchführt?

Mit über 35 Jahren Erfahrung ist Eurotax Ihre beste Verbindung zu den Steuerbehörden in der EU. Da wir uns bewusst sind, dass die innergemeinschaftliche Besteuerung ein wichtiges Thema bei Ihrer Entwicklung in Europa ist, garantiert Eurotax, dass Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer so schnell wie möglich und zu sehr vorteilhaften Konditionen erhalten.

Was Eurotax Ihnen anbietet, um rechtskonform zu sein (Alkoholverbrauchsteuer, Mehrwertsteuer, Intrastat):

Eine Fiskalvertretung oder Fiskalbevollmächtigung, je nach Bestimmungsland und/oder Niederlassungsland des Unternehmens, unabhängig von der Größe oder dem Tätigkeitsbereich 

Unsere Experten analysieren Ihre Warenabläufe, um für Sie die passenden Lösungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vorschriften herauszufinden.

Eurotax begleitet Sie durch die Registrierungsverfahren in den Ländern der Europäischen Union

Regelmäßige Kontrolle der formalen Konformität Ihrer Rechnungen

Die Deklarationen werden unter strikter Einhaltung der Formalitäten der Bestimmungsländer vorgenommen

Eurotax übernimmt im Auftrag der vertretenen Unternehmen die Korrespondenz mit den Steuer- und Zollbehörden

Wann und wie ernennt man einen Steuervertreter oder Steuerbevollmächtigten?

  • Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, ist die Ernennung eines Steuervertreters oft zwingend erforderlich, bevor Sie Ihre Tätigkeit ausüben.
  • Wenn Sie in der EU ansässig sind, besteht keine Verpflichtung, aber wir raten Ihnen dringend, sich von einem lokalen Steuervertreter vertreten zu lassen.

Die Fiskalvertretung ist obligatorisch, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem Nicht-EU-Land, das zu den Ländern gehört für die ein Fiskalvertreter erforderlich ist, in einem EU-Land umsatzsteuerpflichtige Transaktionen durchführt. Dafür muss das Unternehmen einen von den Steuerbehörden des betreffenden Landes anerkannten und zugelassenen Steuervertreter ernennen.

Für Unternehmen mit Sitz in einem Nicht-EU-Land, das auf der Liste der Länder steht, für die eine Fiskalvertretung nicht obligatorisch ist, kann wahlweise ein Steuervertreter bestellt werden, der die Umsatzsteuerformalitäten erledigt.

Eurotax übernimmt für alle seine internationalen Kunden, jeder Grösse,die Umsatzsteuerregistrierung und die Erklärungen steuerpflichtiger Transaktionen. 

Anhand einer Kopie Ihrer Rechnungen oder einer vollständigen Extraktion aller Ihrer Wirtschaftsvorgänge in einem standardisierten Format, analysiert Eurotax Ihre Warenströme und gewährleistet die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften. 

Wenn Sie sich für Eurotax entscheiden, profitieren Sie von:

Unserem Fachwissen

Als Experte für Steuern und Zölle profitiert Eurotax von einem großen Netzwerk in Europa, das sich um alle Ihre administrativen Verfahren im Zusammenhang mit Ihren Umsatzsteuererklärungen kümmert.

Einer Kundengarantie

Eurotax stellt Ihnen sein Expertenteam zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen in allen europäischen Ländern zu erfüllen.

Einer personalisierten Unterstützung

Sie profitieren von einem einzigen, erfahrenen und qualifizierten Ansprechpartner, der Ihnen bei Ihren täglichen Verpflichtungen zur Seite steht.

Previous slide
Next slide