Entsandten Arbeitnehmer
Entsenden Sie Ihre Arbeitnehmer temporär nach Frankreich? Eurotax hilft Ihnen rund um die administrativen Erklärungen, ihrer nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer
Mit unserem weiten Netzwerk und Erfahrung mit Administrativen Erklärungen hilft Eurotax ausländischen Unternehmen mit ihren Entsendungserklärungen & Vertritt diese in Frankreich.
Was Eurotax bietet:
Die verpflichtende Vertretung Ihrer ins Ausland entsandter Arbeitnehmer. Der Vertreter übernimmt die Kommunikation mit den französischen Behörden, wie zum Beispiel Arbeitsinspektoren, Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Steuer- und Zollinspektoren (Artikel L1262-2-1 des Arbeitsgesetzbuches)
Im Falle einer Prüfung wird der Vertreter Ihre Dokumente (SIPSI-Erklärungen, A1-Formulare, Arbeitsverträge der Arbeitnehmer, Lohnabrechnungen…) frühzeitig an die zuständigen Behörden übermitteln, während der Gesamtdauer der Entsendung.
Die obligatorische französische Erklärung über die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer. Sie wird vor Beginn der Entsendung an die Arbeitsaufsichtsbehörde gesandt.
Ein Dokument, das Ihre entsandten Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen in Frankreich informiert. Dieses Dokument muss auch am Arbeitsplatz des entsandten Arbeitnehmers in dessen Sprache vorgelegt werden.
Spezifische Dokumente für die BTP
Die BTP-Karte, die nur für entsandte Arbeitnehmer im Baugewerbe gilt, ist ein persönlicher Ausweis, der es ermöglicht, die entsandten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber während ihrer Tätigkeit in Frankreich zu erkennen. Sie hilft den französischen Behörden ebenfalls bei der Betrugsbekämpfung und dem Kampf gegen Schwarzarbeit.
Was versteht man unter der Entsendung von Arbeitnehmern?
Jeder ausländische Arbeitgeber, der in einem anderen Land Arbeitsleistungen erbringen möchte, muss die Sozialgesetze des Gastlandes einhalten, d. h. die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Pausenzeiten usw.) müssen für die entsandten Arbeitnehmer gelten. Nichteinhaltungen dieser Verpflichtungen können für ausländische Unternehmen als Verstöße gegen die Vorschriften des Landes angesehen und mit Geldstrafen belegt werden.
Die Entsendung eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich „außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets“ für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets verrichtet.
Der ausländische Arbeitgeber hat eine Reihe von Pflichten, die er vor der Entsendung seines Arbeitnehmers erfüllen muss, insbesondere in Bezug auf Einwanderung, Arbeitsrecht und soziale Sicherheit.
Was sind Ihre Pflichten?
In Frankreich:
- Der Arbeitgeber muss den französischen Mindestlohn zahlen (die Sozialabgaben sind weiterhin im Herkunftsland zu entrichten).
- Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nicht überschritten werden
- Ernennung eines Vertreters, der sich mit der französischen Verwaltung auseinandersetzt
- Einreichung einer Erklärung für jeden entsandten Arbeitnehmer, in Frankreich SIPSI-Erklärung genannt
- Für das Baugewerbe in Frankreich ist für jeden der entsandten Arbeitnehmer eine BTP-Karte (Baukarte) vorgeschrieben.
- Die Arbeitnehmer sollten auf den Baustellen obligatorisch Zugriff auf Informationen zu ihren Arbeitsbedingungen und Rechten in der Sprache der Arbeitnehmer erhalten.
Wer sich für Eurotax entscheidet, profitiert von:
Eurotax ist ein seit über 35 Jahren akkreditierter Steuervertreter, der französische und ausländische Unternehmen bei ihren Erklärungspflichten in Frankreich und in Europa unterstützt.
Eurotax hilft Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen in Frankreich einzuhalten und die Entsendung von Arbeitnehmern einfach einzurichten.
Eurotax ist in mehreren europäischen Ländern vertreten und verfügt über ein weites Netz, das Ihnen ermöglicht, sich für all Ihre Verwaltungsverfahren an einen Kundendienst zu wenden, der Ihre Sprache spricht.
Eurotax verpflichtet sich, den Kundenprozess innerhalb kürzester Zeit abzuschließen, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter zu Beginn ihres Einsatzes in Frankreich voll einsatzfähig sind