Mehrwertsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern

Import-One-Stop-Shop (IOSS) und alles, was Sie darüber wissen müssen

Ab dem 1. Juli 2021 führt die EU neue Regeln für die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitendem E-Commerce ein. Die neue Regelung, genannt OSS (One-Stop-Shop), soll den Verkauf von Waren an Käufer in der EU erleichtern. Wenn es sich um Waren handelt, die aus Drittländern in die EU importiert werden, wird die IOSS-Regelung (Import- One- Stop- Shop) gelten.

Was ist das IOSS?

Eine elektronische Schnittstelle zur Erleichterung der Erfassung, Deklaration und Zahlung der Mehrwertsteuer für Nicht-EU-Verkäufer, die einen der folgenden Verkaufskanäle für den Import von Waren in die EU nutzen:

  • E-Commerce-Webseiten
  • Marktplätze (Amazon, Ebay, AliExpress, Fnac, Darty, CDiscount, etc…)
  • Drop-Shipping-Verkäufe

Was sind die Voraussetzungen, um am IOSS-Verfahren teilzunehmen?

  • Ihr E-Commerce-Geschäft ist nicht auf dem Gebiet der EU angesiedelt;
  • Ihre Endkunden sind Privatpersonen;
  • Sie haben keine Lagerbestände im EU-Territorium gehalten oder erworben;
  • Der Wert der einzelnen Sendungen liegt unter 150€;

Was hat sich geändert?

Aktuelle Regelung

Neue Regelung

Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen mit geringem Wert (Die Befreiung für Sendungen mit geringem Wert wird abgeschafft; eine Einfuhranmeldung wird immer erforderlich
Sendungswert >22€: Einfuhrumsatzsteuer fällig durch den Importeur mit dem Recht auf Rückerstattung + Verkaufsumsatzsteuer fällig am endgültigen BestimmungsortFür Waren im Wert von unter 150 € wird nur die Einfuhrumsatzsteuer fällig, weitere Verkäufe sind umsatzsteuerfrei
Marktplätze sind nicht an der Umsatzsteuerberichterstattung beteiligtMarktplätze haften mit für die Erfüllung der Umsatzsteuerpflicht aller ihrer Drittverkäufer
Mehrwertsteuer-Reporting in jedem EU-Land der Aktivität erforderlichDie MwSt.-Meldung kann in einer einzigen Erklärung für den gesamten EU-Handel erfolgen
Fiskalvertreter sind erforderlich, um die in jedem Ankunftsland fällige Mehrwertsteuer abzurechnenNur ein Vertreter ist erforderlich, um den gesamten EU-Handel abrechnen zu können

Wie funktioniert IOSS?

Sobald Sie Ihren in der EU ansässigen Vertreter ernannt haben, kann dieser Ihre MwSt.-Melde- und Zahlungsverpflichtungen in dem Land seiner Niederlassung erledigen.

Es ist nur eine einzige UID-Nr. erforderlich, solange keine Lagerbestände in der EU gehalten oder erworben werden. Die fällige Mehrwertsteuer kann dann in einem einzigen Mitgliedstaat gezahlt werden, allerdings unter Anwendung der jeweiligen Mehrwertsteuersätze der verschiedenen Bestimmungsländer.

Eurotax kann Ihnen helfen, indem wir als beauftragter Vertreter für Ihre E-Commerce-Verkäufe in der EU fungieren. Unsere Fachleute führen Sie gerne durch die notwendigen Schritte zur Einrichtung und Abgabe von Umsatzsteuererklärungen über IOSS.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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