Steuervertretung in Frankreich
Alle Nicht-EU-Firmen, die keine Niederlassung in Frankreich haben, dort jedoch MwSt.-pflichtige Geschäfte tätigen, sind verpflichtet, einen örtlichen Steuervertreter zu bestellen.
Dies gilt, wenn Ihr Unternehmen:
- Warenlieferungen oder Dienstleistungen für Kunden durchführt, die nicht in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind.
- Fernverkäufe von einem Lager in Frankreich aus oder aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Frankreich tätigt.
- Dienstleistungen wie die Organisation von Konferenzen oder Messen, Restaurationsleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, der Vermietung von Beförderungsmitteln und der Personenbeförderung für Kunden, die keine französische MwSt.-ID-Nummer haben, durchführt.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen von Frankreich aus oder innergemeinschaftliche Erwerbe in Frankreich tätigt.
- Etc.
Für MwSt.-Registrierung & Ausgliederung der Verwaltungstätigkeiten füllen Sie bitte das Formular auf Englisch zur Steuervertretung aus.
Wir werden kostenlos eine komplette Analyse Ihrer geplanten Geschäfte durchführen und Ihnen innerhalb von 2 Tagen, wenn angebracht, ein detailliertes Serviceangebot zukommen lassen.