Steuervertretung in Frankreich

Alle Nicht-EU-Firmen, die keine Niederlassung in Frankreich haben, dort jedoch MwSt.-pflichtige Geschäfte tätigen, sind verpflichtet, einen örtlichen Steuervertreter zu bestellen.

Dies gilt, wenn Ihr Unternehmen:

Für MwSt.-Registrierung & Ausgliederung der Verwaltungstätigkeiten füllen Sie bitte das Formular auf Englisch zur Steuervertretung aus.

Wir werden kostenlos eine komplette Analyse Ihrer geplanten Geschäfte durchführen und Ihnen innerhalb von 2 Tagen, wenn angebracht, ein detailliertes Serviceangebot zukommen lassen.